Lizenzvereinbarung

für die Nutzung der Software CuraExpert zwischen VitaGen UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG , Burghaldenstr. 36, 78737 Fluorn-Winzeln, vertr. d. Frau Martina Elsner - im folgenden abgekürzt als "VitaGen" bezeichnet - und dem Lizenznehmer.

Präambel

Die Firma VitaGen ist Hersteller und Eigentümer der Software CuraExpert. In diesem Vertrag stehen die Begriffe "Software" und "Produkt" für diese Software in maschinenlesbarer, kompilierter Form (d. h. nicht als Quellcode) zusammen mit der zugehörigen Dokumentation.

Der Lizenznehmer erhält das nicht exklusive Recht, die Software im Einklang mit den folgenden Lizenzbedingungen zu benutzen. Der Lizenznehmer bestätigt durch seine Zustimmung während der Registrierung im Produkts, dass er die Lizenzvereinbarungen gelesen hat und diese akzeptiert.

§ 1 Beschreibung der Software

Die Software ist ein Therapieprogramm für Heilpraktiker und Ärzte im Sinne eines Leitfadens. Die einzelnen Therapievorschläge entstammen der Erfahrungsmedizin und können sich von der aktuellen schulmedizinischen Meinung unterscheiden. Die Details der aktuellen Version der Software werden auf der Webseite www.cura-expert.de beschrieben. Die Software kann insbesondere als therapeutische Gedankenstütze und Repertorium verwendet werden. Es können damit beispielsweise Medikamente und Therapien zu Krankheitsbildern zusammengestellt werden. Die Resultate können in graphischer oder Textform am Bildschirm angezeigt werden.

Die Software wird mit Tutorials geliefert, welche alle Aspekte abdecken, die für den Betrieb der Software wichtig sind. Die Software kann zusätzlich undokumentierte Funktionen enthalten, die VitaGen als unwesentlich für die intendierten Anwendungen betrachtet.

§ 2 Geistiges Eigentum

Dies Produkt befindet sich im geistigen Eigentum von VitaGen. Sein Kauf bezieht sich auf eine zeitlich begrenzte Lizenz für die Nutzung der Software, nicht auf einen Transfer weitergehender Rechte. Der Lizenznehmer erkennt an,

  1. dass das Produkt dem deutschen Urheberrecht und anderen Gesetzen unterliegt;
  2. dass VitaGen alle Kopierrechte und anderen Eigentumsrechte an diesem Produkt behält;
  3. dass diese Lizenz keine anderen Lizenzen beinhaltet, und dass Rechte, die dem Lizenznehmer nicht ausdrücklich eingeräumt werden, bei VitaGen verbleiben;
  4. dass der Lizenznehmer kein Eigentum oder andere Ansprüche als Nutzungsrechte am Produkt erwirbt;
  5. dass VitaGen im Eigentum sämtlicher Kopien des Produkts verbleibt;
  6. dass der Lizenznehmer zu keiner Zeit die Rechte von VitaGen am Produkt in Frage stellen wird, und dass registrierte und nicht registrierte Markenzeichen von VitaGen vom Lizenznehmern nicht verwendet werden dürfen.

§ 3 Lizenz und Anwendungsbereich

Unter der Voraussetzung, dass die Vereinbarungen dieser Lizenzvereinbarung eingehalten werden, räumt VitaGen dem Lizenznehmern ein nicht exklusives und nicht übertragbares Recht ein, die Software ausschließlich für die Anwendung in der Heilpraxis des Lizenznehmers zu verwenden.

Zusätzlich erlaubt diese Lizenz, die Software im begrenztem Umfang von Personen außerhalb der Heilpraxis des Lizenznehmers zu nutzen:

  1. Den Patienten dürfen numerische oder graphische Daten zur Verfügung gestellt werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
    • Diese Daten enthalten nicht Teile der Software selbst oder der zugehörigen Dokumentation.
    • Der Lizenznehmer erhält für die Weitergabe dieser Daten keine gesonderte Bezahlung. Es ist jedoch erlaubt, vom Patienten eine Bezahlung für umfangreichere Leistungen zu erhalten, wenn die genannten Daten nicht einen dominierenden Teil dieser Leistungen darstellen.
  2. Die Lizenz erlaubt nicht, die Software für bezahlte Dienstleistungen, wie z. B. Veröffentlichungen oder Ausbildungskurse einzusetzen.
  3. Es ist ebenfalls nicht erlaubt, Kopien dieser Software an Personen außerhalb der Praxis des Lizenznehmers weiterzugeben.

Im Zweifelsfall oder wenn der Lizenznehmer eine Erweiterung der Lizenzrechte benötigt, kontaktiert der Lizenznehmer VitaGen, um die Angelegenheit zu besprechen. Erweiterungen der Lizenzrechte durch VitaGen sind möglich, gelten aber nur bei expliziter Bestätigung in schriftlicher Form.

Der Lizenznehmer darf die Software auf drei (3) Computern innerhalb seiner Praxis installieren und nutzen.

§ 4 Benötigte Computer

Um diese Software zu benutzen, braucht der Lizenznehmer einen gewöhnlichen Computer, Smartphone oder Tablet mit einem aktuellen Betriebssystem. Unterstützt sind PCs mit Microsoft Windows 10, iOS und Android. Die Hardware der benutzten Geräte sollte gängigen Standards genügen betreffend Rechengeschwindigkeit, Hauptspeichergröße und Kapazität der Harddisc, muss aber nicht unbedingt der Leistung der zurzeit leistungsfähigsten entsprechen. Zusätzlich wird ein aktueller Browser benötigt. Unterstützt sind Chrome, Firefox und Safari.

§ 5 Lieferung der Software, Softwareaktivierung

Diese Software einschließlich der Dokumentation wird in rein elektronischer Form im Sinne eines Online-Dienstes bereitgestellt.

§ 6 Begrenzte Haftung

VitaGen garantiert nicht, dass die Software fehlerfrei ist, d. h. insbesondere dass sie unter allen Umständen ohne Unterbrechung funktioniert und dass alle berechneten Resultate korrekt sind. VitaGen wird sich bemühen, die Auswirkungen von Fehlern zu minimieren, z. B. durch Lieferung von korrigierten Dateien und/oder mit zusätzlichen Informationen, begrenzt aber solche Tätigkeit auf das eigene Ermessen und kann keine rechtlich bindende Haftung für Softwarefehler und ihre Folgen geben.

Das Produkt wird also ohne Gewährleistung geliefert. Der Lizenznehmer übernimmt das Risiko der Anwendung der berechneten Resultate. Insbesondere befreit die Software den Lizenznehmer nicht von seiner berufsgewöhnlichen Verantwortung für gewählte Therapien.

VitaGen ist in keinem Falle rechtlich verantwortlich für irgend welche indirekten Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung der Software, beispielsweise für irgend welche Verluste durch fehlerhaft berechnete Resultate.

Soweit das gültige Recht Haftungsausschlüsse nicht zulässt, z. B. bei Vorsatz oder bestimmten Fällen grober Fahrlässigkeit oder Körperschäden, gilt die Haftung im minimal vom Gesetz geforderten Umfang.

§ 7 Support und Updates

Die Nutzungslizenz schließt das Recht ein, zusätzliche Hilfen (Support) via E-Mail zu erhalten. Supportanfragen per E-Mail werden in der Regel innerhalb von 2-3 Arbeitstagen beantwortet.

Der Support kann durch beliebige Mitarbeiter des Lizenznehmers verwendet werden, und zwar für technische Aspekte der Software, wie etwa bedientechnische Fragen. Bevor der Lizenznehmer Hilfe anfordert, wird er gebeten, sich mit der Software-Dokumentation vertraut zu machen sowie die Benutzung des Supports innerhalb der Praxis zu koordinieren. VitaGen behält sich vor, den Support zu verweigern, sollten gängige Regeln der Kommunikation nicht eingehalten werden.

Weitergehende Unterstützung kann durch den Lizenznehmer gegen zusätzliche Bezahlung von VitaGen angefordert werden, die dann außerhalb dieses Lizenzvertrages vereinbart werden muss.

Falls VitaGen im Rahmen dieser Vereinbarung oder eines anderen Vertrages eine neue Programmversion zugänglich macht, wird diese Modifikation als Teil des Produkts betrachtet, und für sie werden die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung genauso gelten wie für die ursprüngliche Software, außer wenn dies in einem separaten Vertrag anders geregelt wird. VitaGen behält sich das Recht vor, zu beliebiger Zeit ein Produkt vom Markt zu nehmen und Spezifikationen, Preise, Lizenzbedingungen wie auch andere Eigenschaften späterer Ausgaben dieses Produkts zu ändern. VitaGen behält sich ebenfalls das Recht vor, den Support der Software jederzeit einzustellen.

§ 8 Registrierung

Bei Kauf dieser Nutzungslizenz wird der Lizenznehmer als rechtmäßiger Benutzer registriert. Eine zusätzliche Registrierung ist nicht erforderlich. Der Lizenznehmer wird eventuelle Änderungen seiner Postanschrift oder anderer Kontaktdaten VitaGen mitteilen.

§ 9 Gültigkeit der Lizenz

Diese Lizenzvereinbarung wird gültig durch Unterzeichnung durch beide Parteien und bleibt zeitlich unbeschränkt gültig, solange sie nicht im Einklang mit weiteren Bedingungen dieser Vereinbarung beendet wird.

VitaGen kann die Gültigkeit der Nutzungslizenz beenden, wenn der Lizenznehmer die vereinbarten Bedingungen verletzt. Sollte die Vertragsverletzung behebbar sein, kann der Lizenznehmer die Beendigung der Lizenzperiode vermeiden, indem er die Verletzung innerhalb von 30 Tagen behebt. Andernfalls wird die Lizenz beendet (ungültig) mit Ablauf der genannten 30 Tage.

Für den Fall der Beendigung der Lizenzperiode gelten folgende Bedingungen:

  1. Alle Rechte, die diese Lizenz dem Lizenznehmer einräumt, entfallen; der Lizenznehmer muss die Benutzung des Produkts beenden.
  2. Der Lizenznehmer muss das Produkt von allen Computern entfernen, auf denen es benutzt war.
  3. Der Lizenznehmer muss alle Kopien des Produkts an VitaGen zurückgeben oder zerstören.
  4. Der Lizenznehmer muss innerhalb von 10 Tagen des Datums der Beendigung VitaGen schriftlich mitteilen, das die Bedingungen a) bis c) erfüllt wurden.
  5. Alle anderen Bedingungen des Vertrages bleiben gültig.

§ 10 Generelle Bedingungen

  1. Das Produkt ist nicht vorgesehen für Benutzung in sicherheitskritischen oder ähnlichen Bereichen, in denen eine absolut zuverlässige Funktion unerlässlich ist. VitaGen übernimmt keinerlei Haftung für Folgen von Anwendungen insbesondere in solchen Bereichen.
  2. Diese Lizenz unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist Rottweil am Neckar.
  3. Die Lizenzrechte oder physischen Medien zu dieser Software sowie übernommene Verpflichtungen können nicht vom Lizenznehmer auf Dritte übertragen werden, auch nicht durch Fusion, Praxisverkauf oder ähnliches, außer mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von VitaGen.
  4. Alle Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der schriftlichen Form und der Unterschrift beider Parteien.

§ 11 Zahl der Lizenzen, Lizenzgebühr und Zahlungsbedingungen

Die Lizenzgebühr für die Benutzung der Software beträgt EUR 29 pro Monat inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, derzeit 19 %.

Die Bezahlung der Lizenzgebühr ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig, die Abwicklung des Zahlungsverkehrs wird durch den Dienstleister "Stripe" gewährleistet.

Der Lizenznehmer bestätigt durch seine Registrierung und die ausdrückliche Zustimmung, dass er die Lizenzbedingungen gelesen und verstanden hat und sie akzeptiert.